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Isabel Kis
 

Kosten

Am System der gesetzlichen Krankenversicherungen nehmen Heilpraktiker nicht teil. Demzufolge sind Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattungspflichtig. 

Die psychotherapeutischen Behandlungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastungen" unter Sonderausgaben angeben.


Erstattung Ihrer Behandlungskosten können, sofern in den Vertragsbedingungen vereinbart, Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherungen sowie Beihilfeberechtigte geltend machen (in der Regel auf das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker beschränkt). 

Das vereinbarte Honorar ist unabhängig vom Erstattungsergebnis und ist in vollem Umfang zu entrichten.

In der Regel werden 60 Min. für eine therapeutische Sitzung angesetzt. Das Honorar beinhaltet neben der Therapieleistung auch die aufgewendete Zeit für Vor- und Nacharbeit wie z.B. Dokumentation.

Für Personen mit geringem Einkommen (z.B. Auszubildende, Studenten, Alleinerziehende, Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld...) sind individuelle Einzelregelungen möglich.

Ich bitte um vorherige Absprache.


Einzeltermin  60 Min. / 60 €

Einzeltermin  90 Min. / 80 €

Paar- und Familientermin   60 Min. / 80 €

Paar- und Familientermin   90 Min. / 100 €


Das Honorar ist im Anschluss fällig und wird quittiert bzw. eine Rechnung nach GebüH ausgestellt.

Zu beachten gilt, dass bei nicht wahrgenommenen fest vereinbarten Terminen, die nicht bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% fällig wird.

Ich danke für Ihr Verständnis!


Bei Hausbesuchen sind folgende Fahrtenpauschalsätze zusätzlich zur Behandlungsvergütung zu berücksichtigen:

Innerorts fallen keine Kosten an!

Außerorts bis 10 km -> Fahrtenpauschale 20€

10 bis 25 km -> Fahrtenpauschale 30€

25 bis 40 km -> Fahrtenpauschale 45€

Ab 40 km -> Fahrtenpauschale nach Absprache.



Kontakt 

Füllen Sie bitte das Formular aus - ich melde mich bei Ihnen!